Die Mannheimer Akte von 1868 und ihre Folgen für die Züri-Rhy AG

 

 

Als Folge des Wiener Friedensvertrages von 1815 wurde die Freiheit der Schifffahrt auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen verankert.

Am 1. Januar 1880 trat deshalb eine Übereinkunft zwischen der Schweiz und dem Grossherzogtum Baden in Kraft, die den Wasserverkehr auf dem Rhein von Neuhausen bis unterhalb Basel regelt.

Danach ist die Schifffahrt auf dem Rhein von Neuhausen bis unterhalb Basel jedermann gestattet und nicht Konzessionsfähig. Sie unterliegt nur den Beschränkungen der Steuer- und Zollvorschriften und der polizeilichen Rücksichten für Sicherheit und Ordnung des Verkehrs.

Das Vertragswerk ist heute noch gültig und ist unkündbar. Die Unterzeichnerstaaten der Mannheimer Akte sind Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, die Niederlande und die Schweiz.

 

 

Die Folgen dieses Vertrages haben für die SZR AG die Folge, dass das Unternehmen keine Konzession des Bundes und damit auch keine Subventionen der öffentlichen Hand bekommt; im Gegensatz zu den anderen Schifffahrtsgesellschaften der Schweiz.

Im Gegenteil das Unternehmen wird "bestraft" und zahlt an alle Anlegergemeinden und den Kanton Anlande-Gebühren sowie Miete für den beanspruchten Platz der Fahrplan- und Informationstafeln.

Auf den Treibstoff wird Strassenzoll erhoben, selbst für denjenigen welcher für die Generatoren anfällt, da diese nicht Stationär sind sondern an Bord "mitfahren".

 

 

Aus diesen Gründen ist die Zukunft der fahrplanmässigen Schifffahrt auf dem Hochrhein bedroht, da die nötigen Gelder für wichtige Investitionen wie Renovationen, Neuerungen und Modernisierungen fehlen.

 

 

Personell wird das Unternehmen mit nur 3 Festangestellten und ca. 40 «Teilzeitlern» betrieben.

 

 

Als Gönner-Verein «Pro-Züri-Rhy» haben wir uns zur Aufgabe gemacht, das Unternehmen zu unterstützen und die ausgesprochen attraktiven Kursschifffahrten für die Wander- und Ferien-Region zu erhalten.

 

 

Helfen Sie mit, werden Sie Gönner und Förderer…..,

als «Gegenzug» belohnen wir Sie mit einer Tageskarte für die Kursschifffahrt.

 

 

 

 

Verein Pro Züri Rhy / Beat Zürcher, August 2018